Falke, ich sehe nicht ganz, wie Du juristisch vorgehen wolltest in genanntem Fall. Eine Zivilklage? Wird kaum möglich sein, wenn Du nicht geschädigt bist (wie Du es etwa in dem hypothetischen Fall wärst, daß jemand Dir öffentlich nicht getätigte Aussagen unterstellen wollte). Strafrechtlich gleich zweimal nicht, dann das müßte ja ein Staatsanwalt erledigen. Auf dem Verwaltungsrechtswege? Wenn die Behörde, die die Adoption ermöglicht hat, den Vorschriften zuwidergehandelt hat, können ja auch nur die Betroffenen oder eine übergeordnete Behörde juristisch dagegen vorgehen. Deine Ansicht, daß Gerichtsurteile nicht unbedingt etwas mit den vorgegebenen Gesetzen zu tun haben, in allen Ehren (übrigens gibt Deine Ansicht auch sehr lückenhaft und idyllisch die Lage der Justiz wieder: Bei politischen Prozessen nützen auch die besten Anwälte nicht viel, allenfalls eine wachsame Öffentlichkeit) - aber was für eine juristische Handhabe Dir zu Gebote stehen könnte, wenn ich oder sonst jemand ein Kind adoptieren wollte, leuchtet mir nicht ein.
Bis zu welchem Ende hätte ich denn denken müssen? Was ist an der Forderung, daß sexuelle und persönliche Beziehungen Privatsache sein sollten und keiner amtlichen Sanktionierung bedürfen und erst recht keine juristischen oder fiskalischen Folgen zeitigen sollten, denn so unvollendet? Daß es nicht Deine Ansicht ist, ist mir schon klar.
Im übrigen bin ich der Ansicht, daß es zuviele Leute auf der Welt gibt.