Bereits im Januar hatten wir euch von einem Gerichtsurteil in den USA berichtet, in dem die Nachfahren des Autors Adrian Jacobs mit Plagiatsvorwürfen gegen JK Rowling gescheitert waren. Jetzt ist auch ein davon unabhängiges Verfahren in Großbritannien gescheitert, weil der Kläger Paul Allen die nötigen Sicherheitszahlungen nicht aufbringen konnte, wie der Guardian berichtet.
Die Vorwürfe wurden erstmals 2004 geäußert - angeblich soll JK Rowling Teile ihrer Bücher von Büchern des mittlerweile verstorbenen Autors Adrian Jacobs übernommen haben. Um zu untermauern, wie ähnlich Willy the Wizard und Harry Potter seien, wurde sogar eine Website mit Zitaten aus Willy the Wizard veröffentlicht. Dort erfährt man beispielsweise, dass es auch in Jacobs' Buch Zauberer mit merkwürdigen Augen und Zaubererzeitungen gibt. JK Rowling hat die Vorwürfe von Anfang an bestritten und erklärt, dass sie vor der Anklage nie etwas von dem Buch gehört habe.
Während die amerikanische Richterin die Klage direkt abwies, wollt ihr britischer Kollege sie zulassen - im Fall der Niederlage hätten JK Rowling und ihr britischer Verlag Bloomsbury umgerechnet rund 750 Millionen Euro Schadensersatz zahlen sollen, so die Forderung von Jacobs' Nachfahren Paul Allen. Doch der britische Richter verlangte auch eine Sicherheitszahlung über 65% der Gerichtskosten von Rowling und ihrem Verlag, für die Allen im Falle einer Niederlage hätte aufkommen müssen, insgesamt rund 1,7 Millionen Euro, die in mehreren Teilbeträgen fällig geworden wären. Die erste Frist dafür war am vergangenen Freitag, doch es ist beim Gericht kein Geld eingegangen und somit ist das Verfahren beendet, bevor es angefangen hat. Anwalt David Hooper von Bloomsbury zeigte sich trotzdem sauer: "Die ganze Sache ist ein Skandal - 7 Jahre hat es jetzt gedauert. Das war ein absolut lächerlicher Fall." Der Richter hatte laut einem weiteren Anwalt bereits die Vermutung geäußert, dass der ganze Fall vor allem Werbung für Willy the Wizard machen solle. Dies scheint jetzt endgültig vorüber zu sein, weitere Verfahren in diesem Zusammenhang sind aktuell nicht bekannt.