UEFA hat geschrieben:Gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission kann keine Berufung eingelegt werden, da Artikel 49 der UEFA-Disziplinarregeln aussagt, dass "Einsprüche gegen Entscheidungen der Disziplinarkommission zulässig sind, außer im Fall von Spielsperren für ein Spiel oder der Sperre zur Ausübung einer Funktion für ein Spiel eines Wettbewerbes.
Na, doof sind die Jungs ja nicht - da können sie ganz gemütlich immer nur ein-spiel-sperren verhängen und keiner kann dagegen etwas machen. Ganz tolle Aussichten
Ich hoffe auch, das unsere Mannschaft morgen mal den international gehassten deutschen Dickkopf zeigt und sich den Sieg holt *Daumen drückt bis sie blau anlaufen*