Gericht: Schächten von Tieren erlaubt
23. November 2006 15:56 Uhr
Leipzig (dpa) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Schächten von Tieren trotz eines Verbots im Tierschutzgesetz genehmigt. Mit Verweis auf die Religionsfreiheit ließ der 3. Senat am Donnerstag in einer Grundsatzentscheidung das Schlachten ohne Betäubung zu.
Die Richter knüpften eine Erlaubnis aber an strenge Auflagen. Mit dem Urteil hat sich der türkische Metzger Rüstem Altinküpe nach jahrelangem Rechtsstreit gegen den Lahn-Dill-Kreis durchgesetzt. Es ist das erste höchstrichterliche Urteil, nachdem Deutschland den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und zum Staatsziel erklärt hat (Az.:BVerwG 3 C 30.05).
© 2006 DPA
Das habe ich grade gelesen und muss sagen, dass das meine Laune ganz schön herunterzieht!!!!!
Ich finde es echt mehr als zum Kotzen, dass in unserem Land hier die Religionsfreiheit höher eingestuft wird, als der Tierschutz!!!! Da sieht man mal wieder wie super-tolerant Deutschland gegenüber anderen Religionen & Co. ist…
So ein Schwachsinn.. ehrlich… als ob das Fleisch eines zuvor betäubten Tieres „unrein“ wäre.
Ich wünsche denen, die das Schächten durchführen (und auch denen, die es jetzt auch noch „legal“ gemacht haben) echt die Pest an den Hals oder auch dasselbe Schicksal, wie diesen armen Kreaturen, denen ohne irgendwelche Betäubung einfach die Kehle durchgeschnitten wird!!!!!!