Zu diesem Thema, ganz besonders dem von dir, Nachtfalke, angesprochenen Veto-Recht, möchte ich auch gerne noch einmal ausführen.
Ein Vetorecht zu einer Abtreibung lehne ich strikt ab.
Zunächst einmal ist ein Vetorecht eine sehr einschneidende Sache, sie kommt letztendlich einem Allein-Beschluß gleich und hat nichts mehr mit einer Einigung oder Kompromißlösung zu tun.
Mit einem Vetorecht wird daher in diesem Fall das Recht auf das Bekommen eines Kindes höher gesetzt als das Recht, ein Kind nicht zu bekommen. Dies kann im Grunde nur religiös inspiriert sein, und gegen Glaubensfragen kann und will ich nicht anargumentieren, allerdings sollte man sich, wie ich finde, darüber bewußt sein, daß hierfür als einzige Begründung eine höhere Wertschätzung des ungeborenen Kindes zugrunde liegen kann. Will man es losgelöst von Glaubensfragen betrachten, stünde Recht gegen Recht, in beiden Fällen geht es um Verwirklichung der eigenen Lebensvorstellungen, hier gäbe es demzufolge keine Grundlage für eine Vetorecht.
Ferner kann es in der Tat nicht nur um die Frage gehen, wer die Sorgepflicht für das Kind übernimmt. Dies ist sicherlich Teil der Entscheidung, und deine Einstellung hierzu, Nachtfalke, ist ebenfalls achtenswert, aber nicht nur die Pflege und Aufzucht der Kinder kostet Engagement und noch einiges anderes, sondern auch die Schwangerschaft selbst. Mit einer Schwangerschaft übernimmt man, wenn auch zeitlich begrenzt, die Verantwortung für das Kind. Dies bedeutet neben den körperlichen Unannehmlichkeiten, die bereist eindrucksvoll genug beschrieben wurden, natürlich auch eine deutliche Einschränkung des eigenen Lebens für ein knappes Jahr. Denn mit der Übernahme dieser Verantwortung entsteht auch eine gewisse Notwendigkeit zu einer ‚gesunden Lebensführung’ und den damit verbundenen Einschränkungen der Lebensfreiheit und den damit verbundenenen Risiken.
Eine Frau, die durch ein Veto-Recht zum Austragen eines Kindes gezwungen wird, wird sich schwer damit tun, in der Zeit der Schwangerschaft beispielsweise auf Alkohol oder Nikotin zu verzichten, und damit u.U. dem Kind auch keinen Gefallen tun. Noch mehr ins Gewicht fallen m.E. aber die Risiken, die hierzu gehören, denn auch beispielsweise die ärztliche Behandlung / Medikamentierung im Krankheitsfall ist bei einer Schwangerschaft eine heikle Sache. Als Beispiel: Meine Schwägerin erkrankte während der Schwangerschaft an Krebs; eine Behandlung durch Chemo-Therapie oder Bestrahlungen war aufgrund der Gefährdung des Kindes unmöglich. Das Kind wurde im 8. Monat per Kaiserschnitt entbunden, am Tag darauf verstarb meine Schwägerin.
Dies mag ein Extremfall sein, und um Mißverständnissen vorzubeugen: Sie hatte sich bewußt für die Austragung des Kindes entschieden, komme was wolle, aber dies kann sicher nicht generell vorausgesetzt werden, und ein gewisses gesundheitliches Risiko ist bei jeder Schwangerschaft und jeder Geburt vorhanden. Auch hierzu kann und darf eine Frau in meinen Augen nicht gezwungen werden.
Männer können ohne Mitwirken von Frauen keine Kinder bekommen, das mag ungerecht sein, läßt sicher aber (zumindest beim derzeitigen wissenschaftlichen Stand) nicht ändern. Diese Ungerechtigkeit ist jedoch beiderseitig, denn Frauen sind nun einmal auch mit den Risiken und Nachteilen der Schwangerschaft geschlagen, ebenfalls eine Ungerechtigkeit, die unabänderbar ist.
Ich sehe nicht, mit welchem Recht du die Durchsetzung der Rechte der Männer in diesem Fall einforderst, nur weil es durch politische o.ä. Methoden machbar ist, während gleichzeitig die Unberechtigung der Frauen bestehen bleibt.
@ Grünauge: *lacht* Tja, wie du siehst, diskutieren wir hier teilweise eher über Kinderlosigkeit als über die Kinder an sich. Das bedeutet natürlich eine Verschiebung des eigentlichen Themas, allerdings sehe ich, daß du die Diskussion dennoch mit Interesse verfolgst....