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Patientenverfügung gegenüber Ersthelfern

Tony Almeida
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Beitragvon Tony Almeida » Fr 24 Jan, 2014 11:43

Wehwalt hat geschrieben:Nun, so eine Patientenverfügung kann ja auch einen Sinn haben, um nach einem Unfall nicht ewig auf Pflanzenniveau erhalten zu werden.


Genau das sagen einem auch 99% der Patienten, die eine solche Verfügung haben und nicht im sterben liegen. Die Angst davor ist wirklich riesengroß.

snitchet
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Beitragvon snitchet » Fr 24 Jan, 2014 17:31

Wenn absehbar ist, dass man NACH einem Unfall nur mehr ein Pflegefall ist (nach Operation, Versorgung, lebensrettende Maßnahmen, etc. ), nur mehr an Maschinen hängt, und eigentlich gar nicht selbst atmen kann, geschweige denn sich bewegen, etc.) dann find ich das auch ok und verständlich. Aber das wiederum schließt ja nicht aus, dass ich mir mir BEI oder unmittelbar nach einem Unfall, Zusammenbruch, etc. helfen lasse. Denn zu diesem Zeitpunkt besteht ja unter Umständen noch die Hoffnung, dass ich gerade WEGEN der raschen Hilfe vielleicht kein von maschinenabhängiger Pflegefall werde.

Drum kann ich nicht verstehen, dass sich jemand von Haus aus gar nicht helfen lassen will, im Fall des Falles......
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Cissy
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Beitragvon Cissy » Fr 24 Jan, 2014 21:28

Es gibt verschiedene Patientenverfügungen. Nicht jede sagt, man darf gar nicht helfen. Man kann jede Kleinigkeit festlegen, z.B. auch dass man operiert werden darf wenn die Möglichkeit auf Heilung besteht, aber sollte die OP nichts bringen und man hängt danach an Maschinen, werden diese abgestellt. Man kann auch festlegen das künstliche Beatmung stattfinden darf aber keine künstliche Ernährung. Nicht jede Verfügung ist gleich.
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Beitragvon snitchet » Fr 24 Jan, 2014 22:09

Nun Cissy, so hab ichs ja auch gemeint. Ich weiß schon, dass man unterschiedliche Maßnahmen verfügen bzw. mit der Patientenverfügung verhindern kann. Mir eröffnet sich nur nicht, warum man sich selbst jeder Soforthilfe bzw. lebensrettender Hilfe verweigern möchte.

Vielleicht war die Person ja sterbenskrank und dachte, ok, wenn ich jetzt demnächst zusammenbreche, komm ich eh nie wieder "auf die Beine" (im übertragenen Sinne gemeint) - also tu ich, was ich noch schaffe und wenns nicht mehr geht und ich am Ende angekommen bin, lasst mich bitte sterben.
Wäre ja denkbar - aber selbst dann würde ich die Verfügung so formulieren, dass, wenn absehbar ist, dass die erste Hilfe nicht wirklich zu einer lebenswerten Lebensverlängerung führt, danach künstliche Beatmung, etc, etc, zu unterlassen sind.

Wie auch immer es in diesem Einzelfall gemeint war - so es keine Fälschung war - Santura, halt uns auf dem Laufenden, ich halt dir auf jeden Fall die Daumen, dass Du nicht wegen Deines Mutes, erste Hilfe zu leisten, zur Rechenschaft gezogen wirst!
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irm63
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Beitragvon irm63 » Sa 03 Jan, 2015 19:03

Der Thread ist zwar nicht der allerfrischeste, aber mich würde schon interessieren, wie das Ganze weiterging.

Wobei ich mir sicher bin, dass irgendein windiger Anwalt, der da klagt, sich nur lächerlich macht.

Da ich im Behindertenbereich arbeite, bin ich betrieblich ausgebildete Ersthelferin, die Schulung muss regelmäßig aufgefrischt werden und da hätte ich davon gehört, wenn im Ernstfall erst eine Taschenkontrolle erfolgen müßte, weil da vielleicht wer eine Patientenverfügung hat.


Der Begriff Patientenverfügung sollte vielleicht auch stutzig machen:
Ich bin Ersthelfer, kein Arzt.
Ich habe keinen Patienten, denn ich leiste keine medizinische Hilfe (Medikamente, lebensverlängernde Maßnahmen, etc.), ich leiste Erstversorgung, bis der Notarzt kommt.
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Beitragvon Flocke » Sa 03 Jan, 2015 19:43

Wow unglaublich das sowas passieren kann.
Rein "Rechtlich" wäre wohl richtig gewesen wenn du NUR Hilfe holst. Damit bist du nicht mehr in der echten unterlassenen Hilfeleistung drinnen und verstößt nicht gegen die dämliche Patientenverfügung die dich ja eigentlich eh nicht betrift.


Mich würde auch interessieren wie es nun weiter ging.
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Beitragvon Santura » Sa 03 Jan, 2015 19:55

Kam nix mehr, mein Anwalt hat gesagt das diese "anzeige" auf keinen gesetzestext beruht und so wurde auch nichts vor gericht zugelassen. Hab auch nichts mehr weiter gehört.

Der LNA bei uns hat es auf den Punkt gebracht:
Nur ein Arzt darf solch entscheidungen treffen, alles was im "rang" unter dem Arzt steht hat zu reanimieren.
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Beitragvon Damien » Sa 03 Jan, 2015 20:11

Vorallem: Hättest du es NICHT getan, wärst du jetzt wegen unterlassener Hilfeleistung dran...
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Beitragvon Wehwalt » So 04 Jan, 2015 00:04

Flocke hat geschrieben:Rein "Rechtlich" wäre wohl richtig gewesen wenn du NUR Hilfe holst. Damit bist du nicht mehr in der echten unterlassenen Hilfeleistung drinnen ...

Bin ich mir nicht so sicher. Wenn ich Hilfe leisten kann, für die ein eventuell hinzugezogener Professioneller vielleicht zu spät käme ...
Ich meine, dann müßte man bestimmt nachweisen, daß ich die Fähigkeit gehabt hätte, unmittelbar zu helfen, aber wenn: dann könnte schon unterlassene ... vorliegen.

Gut, daß der Santura da raus ist.
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irm63
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Alle Jahre Wieder-Warum Erste Hilfe Kurse so richtig Laune machen.

Beitragvon irm63 » So 04 Jan, 2015 00:39

Aber solche ARSCHLÖCHER sind Schuld daran, wenn im Nottfall wieder mal jemand verkopft reagiert, anstatt zuzupacken.

Ich habe ja bereits erwähnt, dass ich regelmäßig Aufrischungskurse besuche.

Thema Nr. 1 ist in der Regel:

Aber wenn ich was verkehrt mache ... (Immer begleitet vom Aufheulen derselben Pappnasen, die schon letztes mal nicht zuhörten).

Der Kursleiter verweist kurz auf Paragraph xyz und macht weiter mit dem Hauptthema.


Thema Nr. 2:

Gaaaanz wichtig.

Die stabile Seitenlage!

Die ist inzwischen soweit eingeübt, dass der Kursleiter die begeisterten Kursteilehmer kurz auf Nebensächlichkeiten wie Bewußtsein, Atmung und Herzschlag hinweist, bevor er sie dann gefühlte drei Stunden lang die Seitenlage einüben läßt.

Thema Nr. 3

Nachdem jeder Teilnehmer mehr oder weniger tiefenentspannt zwecks Seitenlage das Engagement des Kursleiters bewundern durfte (er hatte an eine ausreichende Zahl von Matten gedacht), kommt es jetzt zum Eingemachten.

Blutdruck!

Hilfreich, wenn vorhanden, schlecht, wenn fehlt, ... ich frage mich versonnen, was Blutdruckmessung mit Erster Hilfe zu tun hat.

Nett, dass wir nebenher noch das Pulsfühlen üben (Im Geiste suche ich immer noch das Blutdruckmessgerät im Erste-Hilfe-Koffer meines Autos).

Aber der Schaden ist bereits angerichtet.
Der Kursleiter/erin verbringt die nächsten 45 Minuten damit, um die obengenannten Pappnasen darüber aufzuklären, dass das mit dem Blutdruckmessen nur ein Exkurs war.


Thema Nr. 4


Verbände, am besten blutstillende.

Ein Thema mit Praxisbezug, auch wenn die Kollegin mit dem antennenartigen aus den Ohren ragenden Druckberband ein wenig über das Ziel hinausschoss.
Aber insgesamt erfolgreich, auch wenn ich befürchte, dass der Wundschnellverband für kleinere Verletzungen etwas ausser acht gelassen wurde.

Hier konnte auch noch einmal thematisiert werden, dass jede Verletzung/jeder Unfall im "Verbandbuch" eingetragen werden muss, auch wenn kein Material entnommen wurde.
Folgerichtig kam die Frage von einer bestimmten Kollegin: "Aber wenn ich nichts gebraucht habe, dann ..."


Thema Nr. 5

Eigentlich Themen Nr.5-11

Denn für Vergiftungen, Stromschlag, allergische Schocks, Unterkühlung, Hitzeschlag, Prellung usw. bleibt jetzt insgesamt nur noch eine halbe Stunde.

Diese Themen sind dann auch nicht so wichtig, abgesehen von den vereinzelten behinderten Menschen, die wir betreuen und die niemals nicht irgenwas Giftiges essen würden, ... oder in einem schwachen Moment Stromkabel annagen würden, ... die Allergiker haben wie eh alle auf dem Schirm.

Hauptsache, wir sind zwei Stunden früher fertig und der Dozent ist mit seiner Pauschale froh.

Zum Schluss noch das Trauerspiel im Team:

Die meisten fanden die Fortbildung richtig gut und waren sehr irritiert, als ich meine Kritikpunkte äußerte.

Blöderweise hatte der Dozent uns ein Skript ausgegeben, dass ich dann mit allen ausgelassenen Themen an die Bereichsleitung weitergab. :twisted:
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Beitragvon Flocke » So 04 Jan, 2015 01:10

Wehwalt hat geschrieben:
Flocke hat geschrieben:Rein "Rechtlich" wäre wohl richtig gewesen wenn du NUR Hilfe holst. Damit bist du nicht mehr in der echten unterlassenen Hilfeleistung drinnen ...

Bin ich mir nicht so sicher. Wenn ich Hilfe leisten kann, für die ein eventuell hinzugezogener Professioneller vielleicht zu spät käme ...
Ich meine, dann müßte man bestimmt nachweisen, daß ich die Fähigkeit gehabt hätte, unmittelbar zu helfen, aber wenn: dann könnte schon unterlassene ... vorliegen.

Gut, daß der Santura da raus ist.



Natürlich wird geschaut wie ist die Fähigkeit, dass kann aber der Richter nicht herausfinden bei einem natürlichen Bürger.
Die mit mehr verantwortung wie bei einem Arzt, jemand der mit Medizin zutun hat, Security, polizei usw. bist du dann natrülich nicht so einfach aus der Sache draußen, weil man mehr erwartet. Deswegen spricht man auch von echter und unechter Unterlassen Hilfeleistung. ;)

Deswegen meinte ich, mit dem Ansatz von "ich habe hilfe geholt" kann dir "Rechtlich" nichts passieren.
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Beitragvon Santura » So 04 Jan, 2015 17:56

Wehwalt hat geschrieben:
Flocke hat geschrieben:Rein "Rechtlich" wäre wohl richtig gewesen wenn du NUR Hilfe holst. Damit bist du nicht mehr in der echten unterlassenen Hilfeleistung drinnen ...

Bin ich mir nicht so sicher. Wenn ich Hilfe leisten kann, für die ein eventuell hinzugezogener Professioneller vielleicht zu spät käme ...
Ich meine, dann müßte man bestimmt nachweisen, daß ich die Fähigkeit gehabt hätte, unmittelbar zu helfen, aber wenn: dann könnte schon unterlassene ... vorliegen.

Gut, daß der Santura da raus ist.



Wenn du diese Fähigkeiten hast (Sanitäter, Ärzte und co, auch außerdienstlich) bist du verpflichtet erste hilfe zu leisten, für ausgebildetes personal gilt die garantenpflicht. So wie Flocke es beschrieben hat.
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Wehwalt
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Beitragvon Wehwalt » So 04 Jan, 2015 18:32

Nein, so wie ich es beschrieben hatte. Flocke meinte ja, man sei aus dem Schneider, wenn man nur Hilfe holte. Und ich meine, wenn man fähig ist, Hilfe zu leisten, so muß man das auch tun. Rechtlich. Und vom Vorliegen der Fähigkeit dürfte in der Tat durch eine Sanitäter-Ausbildung etc. ausgegangen werden.
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Beitragvon Santura » So 04 Jan, 2015 20:05

Sie hatte es im letzen postin auch so klar gestellt, aber fühle dennoch die lorbeeren ^.^
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Beitragvon Flocke » Mo 05 Jan, 2015 12:57

Flocke hat geschrieben:
Wehwalt hat geschrieben:
Flocke hat geschrieben:Rein "Rechtlich" wäre wohl richtig gewesen wenn du NUR Hilfe holst. Damit bist du nicht mehr in der echten unterlassenen Hilfeleistung drinnen ...

Bin ich mir nicht so sicher. Wenn ich Hilfe leisten kann, für die ein eventuell hinzugezogener Professioneller vielleicht zu spät käme ...
Ich meine, dann müßte man bestimmt nachweisen, daß ich die Fähigkeit gehabt hätte, unmittelbar zu helfen, aber wenn: dann könnte schon unterlassene ... vorliegen.

Gut, daß der Santura da raus ist.



Natürlich wird geschaut wie ist die Fähigkeit, dass kann aber der Richter nicht herausfinden bei einem natürlichen Bürger.
Die mit mehr verantwortung wie bei einem Arzt, jemand der mit Medizin zutun hat, Security, polizei usw. bist du dann natrülich nicht so einfach aus der Sache draußen, weil man mehr erwartet. Deswegen spricht man auch von echter und unechter Unterlassen Hilfeleistung. ;)

Deswegen meinte ich, mit dem Ansatz von "ich habe hilfe geholt" kann dir "Rechtlich" nichts passieren.


ich hab doch zugestimmt ^^
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