Moderator: Weltenrichter

Patientenverfügung gegenüber Ersthelfern

Santura
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Beitragvon Santura » Mo 05 Jan, 2015 14:34

Dann halt so :P Mir sei meine kurze aufmerksamkeitsphase verziehen ^^

Intressant ist auch, das wenn du erstmal im RTW als Patient bist, die Besatzung nicht befugt ist dich gehen zu lassen, erst der notarzt darf dich (nach unterschrift div, papiere) entlassen^^
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irm63
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Beitragvon irm63 » Di 13 Jan, 2015 21:43

Wehwalt hat geschrieben:Nein, so wie ich es beschrieben hatte. Flocke meinte ja, man sei aus dem Schneider, wenn man nur Hilfe holte. Und ich meine, wenn man fähig ist, Hilfe zu leisten, so muß man das auch tun. Rechtlich. Und vom Vorliegen der Fähigkeit dürfte in der Tat durch eine Sanitäter-Ausbildung etc. ausgegangen werden.


Wobei es jederzeit nur menschlich ist, trotz Ausbildung so schockiert zu sein, dass man es dann doch nicht kann. Das kann kein Richter überprüfen.

Die Fähigkeit zur ersten Hilfe liegt bei jedem vor, der den Ersthelferkurs zwecks Führerscheinerwerb gemacht hat, ... theoretisch. Aber das kann im Ernstfall nicht jeder umsetzen.

Ich habe bislang in jeder Ersthelferausbildung gelernt, dass einzig unterlassene Hilfeleistung strafbar ist.
Mikt dem Notruf bin ich bereits auf der sicheren Seite.
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